Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Schiedsämter

Bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten können Schiedsämter als unabhängige Stelle dabei helfen, die Auseinandersetzung beizulegen.

Aufgaben

Die Schiedsämter, die nach dem Grundsatz „Schlichten statt richten“ arbeiten, sind im Wesentlichen für folgende Angelegenheiten zuständig:

 

  • vermögensrechtliche Streitigkeiten über Ansprüche bis 750 €
  • nachbarrechtliche Streitigkeiten
  • Verletzung der persönlichen Ehre

 

Die Schiedsleute sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und reden zunächst in ruhiger Atmosphäre mit den Beteiligten. Dann wird versucht, ohne dass ein Richterspruch erfolgt, eine Einigung herbeizuführen. Das Hessische Justizministerium informiert umfangreich über Aufgaben und Zuständigkeiten der Schiedsämter. Ausführliche Informationen über Zuständigkeiten, Verfahren und Praxis der Schiedsämter finden Sie außerdem beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen. In vielen Fällen ist der Schlichtungsversuch durch das Schiedsamt obligatorisch, das heißt, es muss zunächst ein Schiedsamt aufgesucht werden, bevor ein Zivilgericht angerufen werden darf. Dadurch sollen die Zivilgerichte entlastet und Streitigkeiten möglichst gütlich beigelegt werden.

  • Heinrich Walkowski
    Landwehrweg 61
    Telefon 06172 302297

    Stellvertretung
    Vertretung erfolgt durch Schiedsperson im Bezirk II
     

  • Sabine Ränsch
    Frankenstraße 10
    Telefon 06172 44680

    Stellvertretung
    Vertretung erfolgt durch Schiedsperson im Bezirk I

  • Dr. Karl-Alexander Rastädter
    Friedrichsdorfer Straße 17
    Telefon 06172 923917
    oder 06172 288745

    Stellvertretung
    Vertretung erfolgt durch Schiedsperson im Bezirk IV

  • Dr. Brigitte Damm
    Ober Eschbacher Straße 141
    Telefon 06172 48 83 34

     

    Stellvertretung
    Vertretung erfolgt durch Schiedsperson im Bezirk V

  • Gerhard Groll
    Ahlweg 24
    Telefon 06172 44404

    Stellvertretung
    Vertretung erfolgt durch Schiedsperson im Bezirk IV