Pressemeldungen
13.01.2021
Winterdienst: Stadt und Betriebshof erinnern an die Straßenreinigungssatzung
Bad Homburg. Was war das für eine Aufregung am Dienstagmorgen: Es schneite und ganz Bad Homburg lag unter einer weißen Decke. Aber wie so häufig ist des einen Freud des anderen Leid. Allerorten musste Schnee geschippt werden und die Winterdienste waren im Dauereinsatz. Die Stadt Bad Homburg und der Betriebshof weisen in diesem Zusammenhang auf die Straßenreinigungssatzung (www.betriebshof-193.109.132.10/satzungen/ straßenreinigungssatzung) hin.
Unter den Paragraphen 7 und 8 ist dort der Winterdienst geregelt. So besteht in der Zeit von 7 bis 20 Uhr (sonn- und feiertags von 9 Uhr an) eine Räum- und Streupflicht. Das bedeutet, dass Wege um 7 Uhr (bzw. 9Uhr) bereits geräumt und gestreut sein müssen. Es ist zudem untersagt, Schnee oder Eis von Grundstücken auf die Fahrbahn bzw. den Gehwegen zu räumen, damit der Verkehr nicht gefährdet wird. Im Übrigen ist der Winterdienstpflichtige auch verpflichtet, den Gehweg zu räumen, wenn dieser von Schneeräumfahrzeugen erneut mit Schnee bedeckt wird.
Im Normalfall sind auf den Gehwegen nur sogenannte abstumpfende Streumittel erlaubt, also Splitt, Granulat oder Sand. Schlacken oder Asche sind nicht zulässig. Salz darf nur im Ausnahmefall verwendet werden, wenn abstumpfende Stoffe nicht wirken würden - also bei Reif- und Eisglätte ohne Schneefall sowie auf Treppen oder steilen Abschnitten und Fußgängerüberwegen.
Weitere Fragen und Informationen gibt es beim Betriebshof der Stadt Bad Homburg unter Telefon (06172) 6775-0 oder per Email an die Adresse betriebshof@bbh.193.109.132.10.
Im Normalfall sind auf den Gehwegen nur sogenannte abstumpfende Streumittel erlaubt, also Splitt, Granulat oder Sand. Schlacken oder Asche sind nicht zulässig. Salz darf nur im Ausnahmefall verwendet werden, wenn abstumpfende Stoffe nicht wirken würden - also bei Reif- und Eisglätte ohne Schneefall sowie auf Treppen oder steilen Abschnitten und Fußgängerüberwegen.
Weitere Fragen und Informationen gibt es beim Betriebshof der Stadt Bad Homburg unter Telefon (06172) 6775-0 oder per Email an die Adresse betriebshof@bbh.193.109.132.10.