Eheschließung
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden, früher wurde dies auch "Aufgebot bestellen" genannt.
Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
An wen muss ich mich wenden?
- Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Unterlagen
Bei deutschen Staatsangehörigen, die ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
-
wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde:
- beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform; vom Standesamt des Geburtsortes)
- wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
Zusätzlich bei Partnern, die bereits verheiratet waren oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten:
- Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
- im Todesfall die Ehe-/Lebenspartnerschafturkunde und die Sterbeurkunde des früheren Ehe-/Lebenspartners beziehungsweise
Erfolgte die Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Eheurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
Zusätzlich bei Partnern, die gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind:
- Geburtsurkunden der Kinder
Bei einem Partner aus dem Ausland:
- gültiger Personalausweis / Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich dies nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
-
Ehefähigkeitszeugnis (Link Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Fremdsprachige Urkunden:
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.
Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Gebühren
Anmeldung der Eheschließung (Prüfen der Voraussetzungen)
- 42,00 Euro wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist
- 21,00 Euro wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich je ausländisches Recht
Erneutes Prüfen der Voraussetzungen (nach § 29 Personenstandsverordnung):
- 21,00 Euro wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist
- 11,00 Euro wenn auch ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich je ausländisches Recht
Für die Vornahme der Eheschließung in der Regel:
- 42,00 Euro in den Amtsräumen, während der allgemeinen Öffnungszeiten
- 63,00 in den Amtsräumen, außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten
- 63,00 Euro außerhalb der Amtsräume, während der allgemeinen Öffnungszeiten
- 94,00 Euro außerhalb der Amtsräume, außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten
Rechtsgrundlagen
Bearbeitungszeit
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Heiraten in Bad Homburg
- Hier finden Sie Infos zu den RäumlichkeitenIn Bad Homburg können Sie sich im Standesamt, im Kaiser-Wilhelms-Bad im Louissaal des Bad Homburger Schlosses oder in der Villa Wertheimber im Gustavsgarten standesamtlich trauen lassen.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Auskunft Standesamt | 06172 100-3333 | standesamtbad-homburgde |
Frau Susanne Becker | 06172 100-3123 | |
Frau Angelika Heinstadt | 06172 100-3122 | |
Frau Katharina Lutz | 06172 100-3128 | |
Herr Sebastian Sommer | 06172 100-3127 | |
Herr Dieter Wannemacher | 06172 100-3121 | |
Herr Dominik Welter-Seberkste | 06172 100-3126 |