Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Leistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
Beamte und Selbständige erhalten die Leistungen vom Integrationsamt, gesetzlich Versicherte bekommen die Leistungen der Wohnungshilfe vom Rehabilitationsträger
(z. B. Renten-, Unfall-, Krankenversicherung, Agentur für Arbeit). Gefördert werden zur Sicherstellung der Mobilität auch Umbauten am oder im Haus, die erforderlich sind, damit behinderte Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz erreichen können.
Das können z. B. sein:
- Rampe zum Hauseingang
- Hebebühne
- Aufzug
- Treppenlift.
Gefördert wird auch der Umzug in eine barrierefreie Wohnung. Voraussetzung für die Gewährung dieser Leistungen ist aber, dass die Maßnahme im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit des schwerbehinderten Menschen steht. Auch die barrierefreie Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes muss sich verbessern.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Unterlagen
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Siehe dazu auch Faltblatt 2, „Die barrierefreie Wohnung“ beim Landeswohlfahrtsverband Hessen.
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.integrationsamt-hessen.de
Bearbeitungszeit
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung