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EU-Wasserrahmenrichtlinie

Mit der Wasserrahmenrichtlinie soll der Zustand der Gewässer im gesamten Gebiet der Europäischen Union erhalten oder verbessert werden.

Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Im Jahr 2000 verabschiedete das Parlament der Europäischen Union die EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (Abkürzung WRRL). Ziel der WRRL ist das Erreichen bzw. der Erhalt eines „guten Zustands“ des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer bis Ende 2015 (und in Ausnahmefällen bis 2027) im gesamten Gebiet der Europäischen Union.

Für die Gewässer des Landes Hessen liegt seit Ende Dezember 2009 ein Maßnahmenprogramm vor, welches das oben genannte Ziel nach einer umfassenden Defizitanalyse mit Maßnahmen- und Handlungsvorschlägen konkretisiert. Zur Umsetzung der WRRL in Bad Homburg wurde das Gutachten „Realisierungspotentiale der strukturellen Maßnahmenvorschläge an den Gewässerstrecken und Wanderhindernissen der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe“ erstellt. Die Handlungsvorschläge entlang der Fließgewässer aus dem Maßnahmenprogramm wurden darin hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit nach den Kriterien der vorgegebenen Umweltziele geprüft. Im Ergebnis wurden konkrete Maßnahmen zur Renaturierung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an Homburger Bächen entwickelt, die die Stadt Bad Homburg mit den zuständigen Behörden abstimmt und zum Teil mit Förderung des Landes Hessen schrittweise umsetzt.

Die Umsetzung der europäischen WRRL auf kommunaler Ebene ist eine Pflichtaufgabe. Durch das begleitende Überwachungsprogramm der Europäischen Union wird die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen überprüft. Das Land Hessen wird dahingehend regelmäßig Berichte und Dokumentationen über den Status quo der Maßnahmenumsetzung von den unterhaltungspflichtigen Städten und Kommunen einholen.

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Doris Klenk
Leitung Umwelt- und Landschaftsplanung
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