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Arbeit, Steuern und Finanzen

Energiesparmaßnahmen Bezuschussung - Antrag

Informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten

Zu Beginn sollten Sie sich darüber informieren, welche Energiesparmaßnahmen förderfähig sind. Von der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe wird Folgendes gefördert: Wärmeschutzmaßnahmen, Einbau von Solaranlagen, Erneuerung von Heizungsanlagen, Altbau-Sanierung auf Neubauniveau und besonders energieeffiziente Neubauten.

Die Förderrichtlinie der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Kriterien für eine Förderung erfüllt sein müssen und wie hoch diese ausfällt.
Die Förderrichtlinie kann unter www.193.109.132.10/de/stadt/umwelt-und-klima/umwelt-und-klimaschutz/energieberatung heruntergeladen oder in der Energieberatungsstelle mitgenommen werden.

Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen

Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente vorliegen haben. Zusätzlich zum Antrag werden grundsätzlich folgende Dokumente benötigt:
- Eigentumsnachweis, z.B. Grundsteuerbescheid (oder Zustimmung vom Vermieter)
- Lageplan/Grundriss des Gebäudes, z.B. Katasterkarte (Kopie reicht aus)
- Kostenvoranschlag für alle geplanten Energiesparmaßnahmen mit nachvollziehbarer Berechnungsgrundlage

Ein Energieberatungsnachweis ist bis auf weiteres nicht notwendig.

Hinzu kommen bei:

- mehr als 2 Wohneinheiten: Nachweis über die Anzahl der Wohneinheiten
- Austausch von mehr als 1/3 der Fenster: Lüftungskonzept gem. DIN 1946-6
- Wärmedämmmaßnahmen: Baupläne oder Fotos und U-Wert Berechnung
- Installation einer Solarthermieanlage: Solarsimulation und Nachweis Solar Keymark
- Einbau einer Wärmepumpe: Schallschutznachweis oder wasserrechtliche Erlaubnis (Sole-Wärmepumpe mit Bohrung)
- Sanierung auf Neubauniveau oder KfW-Effizienzhaus-Standard 100: Wärmeschutznachweis und Lüftungskonzept gem. DIN 1946-6
- Errichtung von KfW-40-Effizienz- und Plusenergiehäuser: Wärmeschutznachweis (bei Passivhäusern mittels Passivhaus-Projektierungspaket)
- Einbau von Filteranlagen: Nachweis der Feinstaubreduktion im Abgas

Einzelheiten und weitere Informationen können in der Förderrichtlinie nachgelesen werden.

Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen angeben, sonst kann der Antrag nicht bearbeitet werden!

Das Energieberaterteam wird Ihren Antrag sorgfältig prüfen. Bei Rückfragen und Unklarheiten melden wir uns bei Ihnen.

Die Bearbeitung bis zur postalischen Zusendung der Bewilligung dauert ca. 2 bis 4 Wochen.

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Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist nicht kostenpflichtig. 

Voraussetzungen
  • Bewohner oder Nutzer eines Gebäudes in Bad Homburg
  • Eigentumsnachweis falls Eigentümer, Zustimmung Vermieter falls Mieter, Lageplan, Kostenvoranschlag für die beantragte Maßnahme
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