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Informationen zur Kommunal- und Ausländerbeiratswahl
Aktuelles – 26.01.2026
Aktuelles

Informationen zur Kommunal- und Ausländerbeiratswahl

Wahltermin am 15. März 2026
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#badhomburg

Bad Homburg v. d. Höhe. Bei den Kommunal- und Ausländerbeiratswahlen am 15. März 2026 werden die Vertreterinnen und Vertreter des Kreistags des Hochtaunuskreises und der Stadtverordnetenversammlung, der sieben Ortsbeiräte sowie des Ausländerbeirats der Stadt Bad Homburg gewählt.

 

Wahlberechtigt für die Kommunalwahl sind Deutsche und EU-Bürger und -Bürgerinnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag (Stichtag ist 1. Februar 2026) mit Hauptwohnsitz in Bad Homburg wohnen.

 

Für den Ausländerbeirat sind alle ausländischen Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie zur Kommunalwahl.

 

Wahlsystem

Das Wahlsystem für die Kommunalwahl ist ein mit Elementen der Personenwahl verbundenes Verhältniswahlsystem. Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind: In Bad Homburg sind das 49 Stimmen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung sowie neun Stimmen für die Wahl des jeweiligen Ortsbeirates. Die Wahlberechtigten können dabei Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren) und die Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Parteien und Wählergemeinschaften) verteilen (Panaschieren). Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.

 

Bei der Wahl des Ausländerbeirats wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt, da nur ein Wahlvorschlag eingereicht wurde. Auch hier haben die Wählerinnen und Wähler so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Bis zu drei Stimmen dürfen auf jeden Bewerber kumuliert werden. Panaschieren und Streichungen sind aufgrund des Wahlsystems nicht möglich. In Bad Homburg sind für den Ausländerbeirat insgesamt 13 Stimmen zu vergeben. Die Wahlzeit beträgt auch hier fünf Jahre.

 

In Bad Homburg sind rund 40.000 Bürgerinnen und Bürger für die Kommunalwahl wahlberechtigt; für die Ausländerbeiratswahl rund 12.000 Bürgerinnen und Bürger.

 

Musterstimmzettel

Seit Montag, 26. Januar 2026, liegen Musterstimmzettel zur Ansicht im Stadtbüro und in der StadtBibliothek aus. Diese stimmen inhaltlich mit den Originalstimmzetteln für die Wahlen überein und geben einen Überblick über jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten. Außerdem stehen die Musterstimmzettel auf der städtischen Homepage unter www.193.109.132.10/wahlen zur Verfügung.

 

Listennummern auf dem Stimmzettel

Die Parteien und Wählergruppen, die im Landtag vertreten sind, sind auf dem Stimmzettel fortlaufend nummeriert. In Bad Homburg sind das folgende Parteien:

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)  

4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

5. Freie Demokratische Partei (FDP) 

 

Die AfD wäre ursprünglich mit der Listennummer 2 auf dem Stimmzettel erschienen, da sie jedoch zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung nicht zugelassen wurde, wird diese Listennummer auf dem Stimmzettel nicht vergeben und somit ausgelassen.

 

Die Wahlvorschläge der nicht im Landtag vertretenen Parteien sowie der Wählergruppen schließen sich dann an – beginnend mit der Nummer 6. Für Bad Homburg ergibt sich die weitere Reihenfolge wie folgt:

6. Bürgerliste Bad Homburg (BLB)

7. Die Linke

8. Peter für Bad Homburg (PfB)

9. KEHRTWENDE Bad Homburg

 

Briefwahl

Das Briefwahlbüro ist ab Montag, 2. Februar 2026, geöffnet und befindet sich im Glaspavillon des Technischen Rathauses, Bahnhofstraße 16–18. Falls die Wahlbenachrichtigung noch nicht oder nicht mehr vorliegt, reicht es aus, ein gültiges Ausweisdokument vorzuzeigen.

 

Die Öffnungszeiten sind:

Montag und Donnerstag:         von 08 bis 16 Uhr

Dienstag und Freitag:              von 08 bis 12 Uhr

Mittwoch:                               von 14 bis 18 Uhr

 

Briefwahlunterlagen können ab 2. Februar 2026 über den Online-Service „Briefwahl-Antrag“ oder die entsprechende Verlinkung unter www.193.109.132.10/wahlen beantragt werden. Dies ist auch möglich, bevor die Wahlbenachrichtigung per Post bis spätestens 22. Februar 2026 zugestellt wird. Über den aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen auch beantragt werden. Ebenfalls möglich: Beantragung per E-Mail an wahlen@193.109.132.10 unter Angabe des Namens und Vornamens, des Geburtsdatums und der Anschrift.

 

Versand der Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen werden ab dem 2. Februar 2026 verschickt. Der Versand erfolgt auch an abweichende Anschriften in Deutschland oder auch in das Ausland.

 

Rücksendung des Wahlbriefs

Der Wahlbrief mit unterschriebenem Wahlschein und den jeweils ausgefüllten Stimmzetteln muss bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag im Wahlamt eingegangen sein. Die Wahlbriefe können auch direkt im Hausbriefkasten am Eingang des Rathauses (Eingang Louisenstraße) eingeworfen oder zu den Öffnungszeiten im Stadtbüro abgegeben werden.

 

Gerne steht das Wahl-Team für weitere Fragen rund um die Kommunalwahl 2026 telefonisch unter 06172 100 -1908 oder -1909 zur Verfügung.