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Bauen und Versorgung

Arbeiten am Kanal - Antrag

Die Anschlussleitungen ist der Bereich der Grundstücksentwässerungsanlage, der vom Übergabeschacht/ von der Grundstücksgrenze aus, im öffentlichen Bereich zur Sammelleitung hin führt, incl. der erforderlichen Anschlussvorrichtung. Aufgrund der Lage und der Einbindung in die öffentliche Sammelleitung hat die Stadtentwässerung ein berechtigte Interesse Kenntnis über jegliche Art von Arbeit an und in der Anschlussleitung zu bekommen und vom Mitspracherecht Gebrauch zu machen. (siehe auch: Merkblatt - Technische Spezifikation zu Anschlusskanälen)
Daher ist für alle Arten von Arbeiten an Abwasserleitungen im öffentlichen Bereich, ein Antrag auf Arbeiten am Kanal zu stellen. Diese ist auch Grundlage für die Genehmigung eines Straßenaufbruchantrags, wird aber auch durch eine Straßenaufbruchgenehmigung nicht ersetzt.

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Voraussetzungen

  • Anschlussnehmer*in/ Grundstückseigentümer*in
  • ggf. Entwässerungsgenehmigung, Lageplan

 

  • Entwässerungssatzung

Rechtsgrundlagen

Entwässerungssatzung

Zuständige Stellen

Entwässerung

Kontakt

    Mitarbeiter/innen

    André Köpke
    Sachbearbeiter
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