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Ordnungsamt

Das Ordnungsamt ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig . Die Aufgaben umfassen eine Vielzahl von Tätigkeiten, die darauf abzielen, das geordnete Zusammenleben in Bad Homburg v. d. Höhe zu gewährleisten. 

Das Ordnungsamt arbeitet eng mit anderen kommunalen und staatlichen Behörden sowie der Polizei zusammen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung effektiv zu gewährleisten.

Unter anderem ist das Ordnungsamt für die folgenden Aufgaben zuständig.

Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, Überwachung der Einhaltung von Vorschriften im öffentlichen Raum, z.B. im Zusammenhang mit Straßenmusik, Lagerfeuer, Grillen oder Plakatierung, Präsenz zur Gewährleistung der Sicherheit.

Kontrolle des fließenden und ruhenden Verkehrs, Ahndung von Verkehrsverstößen, Überwachung von Parkregelungen und der Straßenverkehrssicherheit.

Das Veranstaltungskoordinationsbüro im Bereich 32.1 – Sicherheit und Ordnung ist die zentrale Abstimmungsstelle für die Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen. Nach Eingang Ihres Antrags übernimmt das Veranstaltungskoordinationsbüro die Abstimmung mit allen erforderlichen Fachbehörden sowie mit der Polizeistation Bad Homburg v. d. Höhe. So stellen wir sicher, dass Ihre Veranstaltung reibungslos und unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben durchgeführt werden kann.

 


 

Anzeigepflicht für öffentliche Veranstaltungen

Gemäß § 6 Hessisches Gaststättengesetz sind alle öffentlichen Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder Getränke angeboten werden, anzeigepflichtig. Zusätzlich benötigen auch Messen, Ausstellungen, Märkte und Volksfeste im Sinne der Gewerbeordnung eine Genehmigung.

Nicht anzeigepflichtig sind hingegen:

  • Private Veranstaltungen wie Heiratsanträge, Hochzeiten und Geburtstagsfeiern, sofern diese nicht in Parkanlagen der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe oder dem öffentlichen Verkehrsraum stattfinden.
  • Veranstaltungen, bei denen keine Speisen und/oder Getränke angeboten werden.

 


 

Detaillierte Informationen und Antragsverfahren

Umfassende Informationen zu den verschiedenen Veranstaltungskategorien sowie zum genauen Ablauf des Antrags- und Genehmigungsverfahrens finden Sie in der nachfolgenden Tabelle und den angefügten Dokumenten.

 


 

Digitale Antragsstellung über die Online-Services der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe

Mit der Einführung des Onlinezugangsgesetzes sind die Behörden dazu angehalten, ihre Dienstleistungen auch online anzubieten. Über den Link gelangen Sie direkt zum Antragsportal des Veranstaltungskoordinationsbüros. Dort können Sie Ihre Veranstaltung bequem online anzeigen und die erforderlichen Dokumente im PDF-Format hochladen.

 

Bitte beachten Sie: Wir bitten Sie, Ihre Anträge ausschließlich über das Antragsportal der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe zu stellen. Dabei ist das Einhalten der Vorlauffristen von vier, acht bzw. zwölf Wochen zwingend einzuhalten.

 


 

Kontakt und Beratung

Bei Fragen steht Ihnen das Team des Veranstaltungskoordinationsbüros jederzeit gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Genehmigung Ihrer Veranstaltung und helfen Ihnen bei allen notwendigen Schritten weiter.

Veranstaltungskoordinationsbüro
Unsere Anschrift
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 16-18
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
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Unsere Öffnungszeiten

PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.

Sicherstellung der Sauberkeit und Sicherheit öffentlicher Straßen und Plätze, Durchführung von Maßnahmen zur Straßenreinigung sowie Schneeräumung und Glättebekämpfung im Winter

Bekämpfung von illegalen Müllablagerungen, Maßnahmen zur Sauberkeit im öffentlichen Raum.

Veranlassung der Beseitigung von Hindernissen auf öffentlichen Straßen, z.B. umgestürzte Bäume oder verlorene Ladung, Zusammenarbeit mit anderen Stellen, z.B. der Feuerwehr oder dem Betriebshof, zur schnellen Beseitigung von Gefahrenstellen.

Ordnungsamt
Persönliche Beratung nur nach Termin
Ordnungsamt - Einsatzzentrale der Stadtpolizei
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Telefonische Erreichbarkeit:

Montags-Freitags von 6:15 - 21:45 Uhr

 

Außerhalb der Öffnungszeiten übernimmt die Polizei dringliche Aufgaben der Ordnungsbehörde.

Telefon: 06172 - 1200