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Soziales und Wohnen

Familienerholungszuschuss – Antrag

Richtlinien des Magistrats der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe zur Förderung von Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche

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Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist nicht kostenpflichtig.

Voraussetzungen

  • Familien mit erstem Wohnsitz in Bad Homburg, die Besitzende eines gültigen Bad-Homburg-Passes und/oder Transferleistungen erhalten und/oder Familien mit einem geringen Einkommen.

 

  • Gefördert werden können kostengünstige Reisen innerhalb Deutschlands mit einer Dauer zwischen 7 und 21 Tagen. Die mitreisenden Kinder dürfen höchstens 21 Jahre alt sein, sofern sie sich noch in Ausbildung befinden oder keiner Beschäftigung nachgehen.

 

  • Die Höhe der Bezuschussung richtet sich nach dem Familieneinkommen, der Teilnehmenden und den durchschnittlichen Reisekosten.

Authentifizierung

  • Keine Authentifizierung

Zuständige Stellen

Familienerholungszuschuss

Kontakt

    Mitarbeiter/innen

    Marina Gröschl
    Stellvertretende Fachdienstleitung
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