Wenn Sie einen Nachweis benötigen, dass Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet sind, stellt Ihnen das Stadtbüro als Meldebehörde auf Antrag eine Meldebescheinigung aus.
Die einfache Meldebescheinigung beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz genannten Daten:
- Familienname
- Doktorgrad
- Vornamen
- Geburtsdatum
- derzeitige Anschrift der Hauptwohnung
- derzeitige Anschrift der Nebenwohnung (falls vorhanden)
Die Meldebescheinigung ist nicht zu verwechseln mit der Meldebestätigung, welche Sie im Stadtbüro im Rahmen des An- oder Ummeldevorgangs ausgehändigt bekommen.
zum Online-Service
Voraussetzungen
· Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
· Für eine gebührenfreie Meldebescheinigung den entsprechenden Nachweis der zuständigen Behörde für Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylblG
· Bescheinigungen für andere Personen können nur gegen Vorlage einer Vollmacht und Identitätsnachweis (Kopie ausreichend) der betreffenden Personen ausgehändigt werden.
Beantragung einer Meldebescheinigung über unseren Online-Service
· Um den Online-Service nutzen zu können, müssen Sie aktuell mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet sein.
· Zudem müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
· Sind Sie nicht mehr in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet, können Sie im Stadtbüro zu den Öffnungszeiten persönlich vorsprechen oder eine dritte Person bevollmächtigen.
· Die Meldebescheinigung wird am darauffolgenden Werktag ausgestellt und per Post zur angegebenen Anschrift verschickt.