Gefördert werden Begegnungen von Bad Homburger Schulen, Vereinen, Verbänden und sonstigen Organisationen mit Partnerorganisationen aus den Partnerstädten.
Die Veranstaltungen im Rahmen der Begegnungen müssen in Bad Homburg v. d. Höhe oder einer der offiziellen Partnerstädte stattfinden.
Von der Förderung ausgenommen sind Reisen mit überwiegend touristischem Charakter.
Die Gruppe muss mindestens 7 Personen umfassen und es sind mindestens 2 Übernachtungen in Bad Homburg v. d. Höhe oder der Partnerstadt nachzuweisen.
Bei Unterbringung in Gastfamilien kann diese im Einzelfall auch in Nachbargemeinden stattfinden.
Es sind mindestens 2 Übernachtungen in Bad Homburg v. d. Höhe oder der Partnerstadt nachzuweisen. Weitere einzureichende Nachweise entnehmen Sie bitte den Richtlinien.
Um eine Bezuschussung gewährleisten zu können, soll der Antrag auf eine Förderung bis spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Die Zuschussvergabe erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.