Schiedsämter
Aufgaben
Die Schiedsämter, die nach dem Grundsatz „Schlichten statt richten“ arbeiten, sind im Wesentlichen für folgende Angelegenheiten zuständig:
- vermögensrechtliche Streitigkeiten über Ansprüche bis 750 €
- nachbarrechtliche Streitigkeiten
- Verletzung der persönlichen Ehre
Die Schiedsleute sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und reden zunächst in ruhiger Atmosphäre mit den Beteiligten. Dann wird versucht, ohne dass ein Richterspruch erfolgt, eine Einigung herbeizuführen. Das Hessische Justizministerium informiert umfangreich über Aufgaben und Zuständigkeiten der Schiedsämter. Ausführliche Informationen über Zuständigkeiten, Verfahren und Praxis der Schiedsämter finden Sie außerdem beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen. In vielen Fällen ist der Schlichtungsversuch durch das Schiedsamt obligatorisch, das heißt, es muss zunächst ein Schiedsamt aufgesucht werden, bevor ein Zivilgericht angerufen werden darf. Dadurch sollen die Zivilgerichte entlastet und Streitigkeiten möglichst gütlich beigelegt werden.
Schiedspersonen in Bad Homburg
Bezirk | Schiedsperson | Telefon |
I Kirdorf Dornholzhausen |
Heinrich Walkowski
Landwehrweg 61 |
06172 302297 |
Stellvertretung |
Vertretung erfolgt durch Schiedsperson im Bezirk II
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II Innenstadt |
Sabine Ränsch |
06172 44680 |
Stellvertretung | Vertretung erfolgt durch Schiedsperson im Bezirk I | |
III Gonzenheim |
Dr. Karl-Alexander Rastädter
Friedrichsdorfer Straße 17 |
06172 923917 oder 06172 288745 |
Stellvertretung | Vertretung erfolgt durch Schiedsperson im Bezirk IV | |
IV Ober-Eschbach |
Karl-Heinz Hennemann
Hanauer Weg 23 |
06172 459184 |
Stellvertretung | Vertretung erfolgt durch Schiedsperson im Bezirk V | |
V Ober-Erlenbach |
Gerhard Groll
Ahlweg 24 |
06172 44404
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Stellvertretung | Vertretung erfolgt durch Schiedsperson im Bezirk IV |